ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DES STICKPOINT SUSANNE LAUER (NACHSTEHEND SP GENANNT),
HAUPTSTRAßE 53 , 68804 ALTLUßHEIM


I. Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Annahme der bestellten Waren bzw. Leistungen durch den Kunden zustande. Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des SP finden auf alle Verträge Anwendung, die unser Unternehmen als Auftragsnehmerin für die von ihr angebotenen durchzu-führenden Leistungen abschließt. Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden nur nach unserer schriftlichen Zustimmung Anwendung.

2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages werden nur durch schriftliche Bestätigung von SP wirksam.

3. Nicht wesentliche Abweichungen in der Leistung und/oder in der Ausführung der bestellten Ware bleiben vorbehalten.


II. Preise und Zahlung

1. Unsere Preise verstehen sich im Allgemeinen ab Altlußheim. Soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, verstehen sich die abgegebenen Preise inkl. der gesetzl. MwSt. Preise in unseren Preislisten sind freibleibend und bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Von uns ausgestellte Angebote sind max. für den Zeitraum von einem Monat nach dessen Ausstellung für SP bindend.

2. Rechnungen des SP sind sofort fällig. Zahlungen haben durch V-Scheck, Bar oder Überweisung auf ein in der Rechnung genanntes Konto zu erfolgen. Werden Schecks von uns als Zahlungsmittel angenommen, so gelten diese nur ersatzweise und unter Vorbehalt des Zahlungseinganges.

3. Eine Änderung der Zahlungsbedingungen bedarf der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SP.

4. Skonto wird nicht gewährt. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld ange­rechnet.

5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit zu bezahlen.

6. Vermindert sich die Kreditwürdigkeit des Kunden, so kann SP die Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen (Vorkasse) abhängig machen.

7. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kaufpreises ist der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung berechtigt.


III. Lieferung

1. Wird die bestellte Ware auf dem Versandwege zugestellt, so geht das Risiko der Verschlechterung, des Untergangs etc der Ware auf den Kunde über, sobald SP die Waren der Transportperson übergeben hat. SP haftet nicht für Transportschäden. SP verpflichtet sich soweit erforderlich, alle Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Transportperson an den Kunden abzutreten, dass dieser im eigenen Namen seine Schadensersatzansprüche bei Transpor-schäden oder Verlust der Waren  notfalls gerichtlich geltend machen kann.

2. Lieferungen gelten seitens SP eingehalten, wenn die bestellten Waren der Transportperson übergeben wurden. Im Falle teilbarer Leistungen bzw. Lieferungen ist SP zur Teilausführung bzw. Teillieferung berechtigt, ohne dass wegen der noch nicht erbrachten Leistung Lieferverzug eintritt. Gerät SP in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der bestellten Lieferung und Leistung zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen. Hält SP eine bindende Lieferzeit aus einem Grunde nicht ein, den SP zu vertreten hat, so kann der Kunde vom Auftrag zurücktreten, nachdem er eine ange­messene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gesetzt hat, er werde nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung verweigern. Im Fall, dass der Kunde Ersatz eines nachweisbar erlittenen Schadens verlangt, so ist er verpflichtet, die verspätet gelieferte Ware anzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen. Die Schadenshöhe ist grundsätzlich auf  5% des Kaufpreises der nicht rechtzeitig gelieferten Ware begrenzt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

3. Lieferzeiten, gleichgültig ob als bindend bezeichnet oder nicht, verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen - insbesondere Streik und Aussperrung  - und beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von SP liegen.

4. SP haftet nicht für eine Lieferverzögerung, wenn ein Vor- oder Zulieferer nicht oder nicht rechtzeitig geliefert hat.


IV. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wurde. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die SP nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem die für den Kunden bestimmte Ware aus­gesondert oder kenntlich gemacht worden ist.


V. Saldoanerkenntnis

Ein dem Kunden übersandter Kontoauszug gilt als anerkannt, wenn ihm nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen wird.


VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von SP, bis der Kunde sämtliche Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit SP voll beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn derartige Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde kann die Übereignung gelieferter Ware verlangen, sobald und soweit ihr Zeit­wert gemäß den Wertminderungssätzen der für den Sitz von SP zuständigen Industrie- und Handelskammer um 20% höher ist, als die durch Eigentumsvorbehalt gesicherte restliche Forderung.

2. Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder beschlagnahmt, so ist SP unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer etwa notwendig werdenden Rechtsverfolgung von SP trägt der Kunde.


VII. Gewährleistung

1. Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsfreigabe, bei Stickereien mit der Stickfreigabe auf den Kunden über. Die von uns erstellten Stickprogramme sind vor der Produktion vom Kunden auf Richtigkeit  zu überprüfen.

2. SP haftet nicht für die Lieferung von nicht vertragsmäßiger, mangelhafter Ware oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Bei berechtigten Beanstandungen ist SP nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferungen berechtigt. Hat der Auftrag Veredlungsarbeiten oder eine Weiterverarbeitung von angelieferten Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet SP nicht für die dadurch evtl. verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der Ware, Abweichungen zwischen bestellten und gelieferten Produkt sowie zwischen Warenmenge lt. Lieferschein und Wareneingang binnen einer Woche nach Übergabe am Bestimmungsort schriftlich zu rügen und den Mangel konkret zu bezeichnen.

3. Der Kunde verliert den Gewährleistungsanspruch, wenn ein Mangel SP nicht unverzüglich nach seiner Feststellung schriftlich mitgeteilt wird.


VIII. Urheberrecht

1. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages  Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


IX. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Firma SP.                                                                                                                              

11/2007




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